Freiflächensolaranlagen Hessen

Solaranlagen auf Freiflächen haben ein großes Potenzial für die Erzeugung grünen Stroms. Im Portal des „Energieland Hessen“ werden vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum in einer Interaktiven Karte die Flächen, auf denen geplante Freiflächensolaranlagen liegen dürfen, damit eine Teilnahme an den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur möglich ist, dargestellt. Damit wir diese Informationen direkt bei der KWP für Sie nutzen können, haben wir die erfordrlichen Vektordaten für die Flächen. 

Diese landwirtschaftlichen benachteiligten Gebiete dürfen nach § 37 Abs 1 Nr. 2 h und i EEG aber nur dann genutzt werden, wenn folgende Schutzgebiete nicht berührt sind: 

  • Natura 2000-Gebiet im Sinn des § 7 Absatz 1 Nummer 8 des Bundesnaturschutzgesetzes
  • Lebensraumtyp, der in Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7), die zuletzt durch die Richtlinie 2006/105/EG (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 368) geändert worden ist, aufgeführt ist,
  • gesetzlich geschütztes Biotop nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes
  • Naturschutzgebiet im Sinn des § 23 des Bundesnaturschutzgesetzes,
  • Nationalpark oder als Nationales Naturmonument im Sinn des § 24 des Bundesnaturschutzgesetzes
  • Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten im Sinn des § 25 Absatz 3 des Bundesnaturschutzgesetzes 

Die Nutzung der Daten ist ausschließlich für Planungen von PV-Freiflächenanlagen gestattet.