Für die Einleitung von Abwasser in die öffentliche Kanalisation wird oft eine Gebühr erhoben, die direkt von der bezogenen Frischwassermenge abhängig ist. In dieser Gebühr sind alle Kosten für die Sammlung, Reinigung und Beseitigung des Schmutzwassers und des in die Kanalisation geleiteten Niederschlagswassers enthalten. Eine eigene Abrechnung des eingeleiteten Niederschlagswassers erfolgt nicht.
Mit dem Abwassergebührensplitting wird der Gebührenbedarf für das Abwasser auf einen Schmutzwasser- und einen Niederschlagswasseranteil gesplittet. Grundlage der Schmutzwassergebühr ist weiterhin die bezogene Menge an Frischwasser, welche als Frischwasserbezug über Ihren Wasserzähler ermittelt wird.
Die Niederschlagswassergebühr berechnet sich nach der Größe und der Art der bebauten und befestigten Flächen, von denen das Niederschlagswasser nicht versickern kann und in die Kanalisation abgeleitet wird.
Sobald die Flächen aus versickerungsfähigem Material bestehen, werden nur prozentuale Anteile der Flächengröße berechnet. Die Gebühren werden auch reduziert, wenn das Niederschlagswasser in eine entsprechend große Zisterne abgeleitet wird und dieses Wasser z.B. für die Gartenbewässerung genutzt wird.
Wie hoch der Gebührensatz pro Quadratmeter versiegelte Fläche sein wird, kann erst berechnet werden, wenn die Größe und die Art aller in die Kanalisation entwässernden Flächen ermittelt sind.
Die versiegelten Flächen werden oft auf Basis einer Luftbildbefliegung erfasst. Die Ergebnisse werden zusammen mit einem Lageplan an alle Gebührenpflichtigen verschickt. Zusatzinformationen und Korrekturen sind im Rahmen einer Eigenerklärung möglich. Ein Muster des Erhebungsbogens zur Eigenerklärung mit Lageplan finden Sie in unserer Broschüre für die Stadt Gelnhausen.
Einführung der Niederschlagswassergebühr in der Stadt Gelnhausen
Informationsbroschüre für die Bürgerinnen und Bürger
Herausgeber: Magistrat der Stadt Gelnhausen, Stadtbauamt; April 2012
M.Eng. Bio- und Umweltverfahrenstechnik
Telefon: +49 6151 / 629 296-4
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