- ÜBER UNS |
- LEISTUNGEN |
- PROJEKTE |
- PRODUKTE |
- DOWNLOADS
Das Land Hessen fördert pro Landkreis ein IKZ-Projekt im Bereich „Erfassung von Altablagerungen und Altstandorten. Im Rahmen des Programms zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit soll modellhaft kooperationsbereiten Kommunen die Möglichkeit einer finanziellen Förderung unter der Voraussetzung eingeräumt werden, dass in jedem Landkreis nur ein IKZ-Projekt gefördert wird.
Dabei soll ein Kooperationsverbund möglichst alle kreisangehörigen Gemeinden – unter Koordination des Landkreises oder einer Gemeinde, ggfs. auch unter Federführung der Kreisversammlung der Bürgermeister– umfassen.
Es wird je Landkreis nur einmal ein Projekt gefördert. Kommunen, die an einem ersten Projekt in ihrem Landkreis nicht teilnehmen, werden nicht über ein weiteres, späteres Projekt gefördert.
Ein Kooperationsverbund kann eine einmalige Zuwendung von 100.000 € erhalten. Es gelten grundsätzlich die Fördervoraussetzungen der Rahmenvereinbarung zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit:
Nach § 8 Abs. 4 HAltBodSchG sind die Städte und Gemeinden verpflichtet, die ihnen vorliegenden Erkenntnisse über Altflächen dem Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie mitzuteilen. Die wesentlichen Ziele dabei sind:
Vor der Aufnahme in die Altflächendatei müssen für die recherchierten Flächen die angegebenen Adressen in Katasterkarten überprüft, die Aktenlage gesichtet und die Branchen laut Branchenkatalog zugeordnet werden.
Bei der Standortprüfung geht es in erster Linie um die Identifizierung und Verifizierung der Altstandorte, um bei der Übernahme der Flächen in die Altflächendatei die größtmögliche Datensicherheit zu erhalten.
Laut HLNUG soll die Altflächendatei regelmäßig, spätestens alle 2 Jahre, fortgeschrieben und aktualisiert werden.
Die Erstaufnahme der Standortdaten erfolgt direkt aus den Gewerbeunterlagen nach „altlastenrelevanten“ Gesichtspunkten in der Gewerbebeschreibung, sozusagen „blind“ ohne Überprüfung der Lage und Aktualität einer Adresse. Sowohl bereits vorhandene als auch neu hinzugekommene Altstandorte erfordern daher in jedem Fall eine Validierung der Flächen: